In der Landwirtschaft ist die Arbeit auf dem Betrieb schon immer eng mit dem Familienleben verbunden. Die Agrarstatistik unterscheidet zwischen Familienarbeitskräften und familienfremden Arbeitskräften, die sich aus den ständigen Arbeitskräften und Saisonarbeitskräften zusammensetzen. Familienarbeitskräfte sind der Betriebsinhaber und die mit ihm auf dem Betrieb lebenden und mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Verwandten. Familienarbeitskräfte gibt es per Definition nur in Einzelunternehmen (in der Landwirtschaft auch Familienbetriebe genannt), die den weitaus größten Teil der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen.
Ständige Arbeitskräfte sind familienfremde Arbeitskräfte (also keine Familienangehörigen der Betriebsinhaber). Bei ständig beschäftigten Arbeitskräften liegt ein unbefristetes oder auf mindestens sechs Monate abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb vor. Saisonarbeitskräfte hingegen sind Personen, die ihre Erwerbstätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum ausüben. Sie haben einen befristeten, auf weniger als sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Saisonarbeitskräfte werden vor allem in Betrieben mit arbeitsintensiven Kulturen (Gemüse, Obst, Wein) als Erntehelfer eingesetzt. Viele der Saisonarbeitskräfte kommen aus dem Ausland und leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung.
Da die Zahl der Personen noch keine Aussagen über den Umfang der geleisteten betrieblichen Arbeitszeit zulässt, wird als Maßeinheit für die Arbeitsleistung der Beschäftigten die Arbeitskraft-Einheit (AKE) verwendet. Eine Arbeitskraft-Einheit entspricht der Arbeitsleistung einer im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Beschäftigte, die nicht im Betrieb vollbeschäftigt sind, werden entsprechend ihrer Arbeitszeit auf Arbeitskraft-Einheiten umgerechnet.